Ihre Praxis für Logopädie und Unterstützte Kommunikation
in Velburg - Madlen Mederer

Die Grenzen meiner Sprache,
bedeuten die Grenzen meiner Welt.

Ludwig Wittgenstein

Die logopädische Behandlung ist ein zu verordnendes Heilmittel. Die Verordnung (Rezept) erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt / Phoniater / Pädaudiologe, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt.
Bei Kindern und Jugendlichen werden alle anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene (ohne Befreiung) liegt bei 10% der Gesamtkosten.
Die Verordnung darf zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte der versicherten Person, die logopädische Verordnung (Rezept) und falls Sie zuzahlungsbefreit sind, die entsprechende Befreiungskarte mit.